Warum digitale Barrierefreiheit für Behörden und Unternehmen jetzt Pflicht wird

Ab Juni 2025 müssen auch privatwirtschaftliche Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten – das regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Betroffen sind Websites, Webshops, Intranets, digitale Dokumente und Software. Doch viele Unternehmen wissen nicht, wie sie die Anforderungen technisch und rechtlich umsetzen sollen. Dabei bietet barrierefreies Design nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Wettbewerbsvorteile: Eine zugängliche Website erreicht mehr Nutzer, verbessert die Usability und stärkt das Image.

Rechtliche Rahmenbedingungen: Wer muss handeln?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ab 2025 gelten folgende Pflichten:

  • WCAG 2.1 AA als Mindeststandard für digitale Inhalte.
  • Barrierefreiheitserklärung und Feedback-Mechanismus für Nutzer.
  • Durchsetzungsverfahren bei Verstößen – mit Risiko für Abmahnungen oder Bußgelder.

Betroffen sind:

  • Online-Händler (z. B. Webshops).
  • Anbieter digitaler Dienstleistungen (z. B. Banken, Versicherungen, Behörden).
  • Unternehmen und Behörden mit öffentlichen Kommunikationsangeboten (z. B. Intranets, Kundenportale).

Standards und Umsetzung: WCAG AA als Mindestanforderung

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren drei Konformitätsstufen (A, AA, AAA). In der EU ist Stufe AA verbindlich. Zentrale Anforderungen:

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken.
  • Tastaturbedienbarkeit für alle Funktionen.
  • Ausreichende Kontraste und anpassbare Textgrößen.
  • Einfache Sprache und klare Navigation.

Herausforderung: Vielen Behörden und  Unternehmen fehlen die Ressourcen oder das Know-how für die Umsetzung. Hier helfen externe Experten wie EGOTEC mit Audits, Schulungen und technischen Lösungen.

Vorteile für Unternehmen: Mehr als nur Pflicht

Barrierefreie digitale Angebote bringen konkrete Vorteile:

  • Erweiterte Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen, Senioren oder temporären Einschränkungen können Ihre Angebote nutzen.
  • Bessere Usability: Klare Strukturen und einfache Bedienung kommen allen Nutzern zugute.
  • SEO-Bonus: Suchmaschinen belohnen barrierefreie Inhalte mit besserer Sichtbarkeit.
  • Positive Außenwirkung: Zeigen Sie gesellschaftliche Verantwortung und stärken Sie Ihre Marke.

Praktische Schritte zur Umsetzung – mit EGOTEC als Partner

  1. Status quo analysieren: Wo liegen Barrieren in Ihren digitalen Angeboten?
  2. Maßnahmen planen: Priorisierung nach WCAG-Kriterien.
  3. Technische Anpassungen (z. B. Screenreader-Optimierung, barrierefreie PDFs).
  4. Schulungen für Mitarbeiter (z. B. für Redakteure oder Entwickler).

Unterstützung durch EGOTEC:

  • Beratung zur BFSG-Compliance: Analyse Ihrer digitalen Angebote.

Unterstützung bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

  • Technische Lösungen für Webshops, Intranets und Dokumente.
  • Schulungen für Ihr Team.

Fazit: Jetzt handeln – rechtssicher und nutzerfreundlich

Digitale Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have, sondern eine Pflicht mit Mehrwert. Unternehmen und Behörden, die jetzt handeln, vermeiden Risiken und erschließen neue Kundengruppen.

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Erstellt von Roth Heiko heute um 09:00 Uhr