Erneuter Hinweis zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland, das die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen für bestimmte Unternehmen vorschreibt. Dies betrifft insbesondere Dienstleister und Hersteller, die digitale Angebote für Verbraucher bereitstellen.
Um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind, müssen bestimmte Standards eingehalten werden. Diese umfassen klare Strukturen, verständliche Sprache und ausreichende Kontraste.
EGOCMS unterstützt Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen mit verschiedenen Tools wie dem Barrierechecker und dem Integrationschecker. Weitere Informationen finden Sie in unserem vorherigen Blogartikel Barrierefreiheit im Web und auf unserer Seite zum BFSG.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Websites und Anwendungen den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, um allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.